
Um die Einhaltung von Regeln an unserer Schule konsequenter durchzusetzen, hat das Kollegium der Realschule ein Konzept erarbeitet, das einen einheitlichen und damit transparenten Umgang mit Regelverstößen gewährleisten soll. Diese Konsequenztreppe zielt auf die Beachtung der in unserer Schulordnung festgelegten Verhaltensregeln und wird im 2. Schulhalbjahr (2019/ 2020) erprobt.
1. Jeder beobachtete Regelverstoß wird durch das Ausfüllen einer
Reflexionskarte geahndet. Beim 4. Regelverstoß wird also zunächst
die Übertretung durch das Ausfüllen der Reflexionskarte in den Blick
genommen. Das zusätzliche Nacharbeiten erfolgt aufgrund der
Tatsache, dass der Schüler die Regeln zum wiederholten Mal
übertreten hat. Entsprechend steigern sich die Konsequenzen mit
den weiteren Regelverstößen.
2. Nicht abgegebene Reflexionskarten oder versäumte
Nacharbeitstermine führen automatisch in die nächsthöhere
Konsequenz-Stufe!
3. Die Reflexionskarten-Anzahl wird pro Schuljahr gezählt! Das bedeutet, dass die Zählung in jedem neuen Schuljahr wieder von 0 beginnt. (Neue Chance!)
Keine Regel ohne Ausnahme!
Ein Elterngespräch, ein Eintrag in die Schülerakte und die Androhung einer erzieherischen Maßnahme erfolgen (unabhängig von den in der Konsequenztreppe geregelten Abläufen), wenn:
- eine Schülerin / ein Schüler sich der Ansprache durch die Lehrkraft
entzieht, bei der Aufforderung ihren / seinen Namen zu nennen
diese Angabe
verweigert oder falsche Angaben macht.
- eine Schülerin / ein Schüler auf dem Schulgelände raucht.
- eine Schülerin / ein Schüler auf dem Schulgelände alkoholische
Getränke mitführt bzw. konsumiert.
- eine Schülerin / ein Schüler auf dem Schulgelände andere Drogen
mitführt bzw. konsumiert.
In diesen Fällen füllt die Schülerin / der Schüler zu Hause eine Reflexionskarte aus. Des Weiteren wird die Schülerin / der Schüler an diesem Tag oder länger vom Unterricht suspendiert. Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Reflexionskarte erfolgt am nächsten Tag vor Unterrichtsbeginn. Wann die Schülerin / der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen darf, hängt von der Länge der ausgesprochenen Suspendierung ab. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Teilkonferenz.