Elternbrief mit aktuellen Informationen

Das Schulleitungsteam • Aug. 31, 2022
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Bad Salzuflen, den 6.8.2022


Liebe Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte 


Wir begrüßen sie und euch herzlich im neuen Schuljahr 2022/23 und wünschen allen Schüler*innen, Lehrern und dem weiteren Schulpersonal einen guten und gesunden Start ins neue Schuljahr.


Zu Beginn dieses Schuljahres möchten wir Sie und euch mit Informationen über Neuerungen im Schulgeschehen und zur Corona-Pandemie versorgen. 

Busfahrten: 

Im Bus muss weiterhin mindestens eine OP-Maske getragen werden! Die Bushaltestellen liegen weiterhin wie vor den Ferien.

Covid19:

• Am ersten Schultag bieten wir wie gewohnt Covid19-Selbstteste an. Die Testung ist freiwillig. Im Sinne einer ersten Übersicht über das Infektionsgeschehen nach der Urlaubszeit wird vom Schulministerium die Teilnahme am Selbsttest dringend empfohlen.

• Selbstverantwortung: Die Regeln von Handhygiene, Abstand und Lüften sind bekannt und sollten weiterhin eingehalten werden insbesondere, wenn das Infektionsgeschehen sich im Herbst verstärkt und mit anderen herbstlichen Infektionsgeschehen mischt.

• Selbstverantwortung: Das Tragen von Masken im Schulgebäude wird empfohlen, besonders für Personen mit Vorerkrankungen (vulnerable Personen).

• Im Weiteren werden im Monat bis zu 5 anlassbezogene Teste und entsprechende Formblätter zum Nachweis angeboten. Die Formblätter sind auch auf der Homepage abrufbar oder im Sekretariat zu bekommen. Genutzte Teste müssen durch das Formblatt nachgewie- sen werden. Den Schülern*innen werden Teste und Formblätter zum Testnachweis zur Verfügung gestellt, die anlassbezogen in häuslicher Umgebung genutzt werden sollen. Die Eltern bestätigen schriftlich (Formblatt) die Nutzung und das Ergebnis. Die Formblätter werden im Sekretariat abgegeben!

• Weist ein Schüler*in Symptome auf, kann das Schulpersonal zur Testung unter Aufsicht auffordern. Sollte ein Schüler*in keinen Test machen wollen und kein Elternnachweis zu einem negativen Selbsttest vorliegen, muss der Schüler*in nach Hause gehen. Bei schweren Erkältungssymptomen ist auch mit negativem Selbsttest ein Schulbesuch nicht angezeigt!

Wann führt man den Selbsttest durch? 

– bei vorliegenden Symptomen: Husten, Schnupfen, Fieber, reduzierter Allgemeinzustand, Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Störungen in Geschmacks- und Geruchssinn, Muskelschmerzen, Atemnot, Herzrasen.

– täglich vor dem Schulbesuch testen, wenn keine Besserung auftritt. Ein negativer Test erlaubt den Schulbesuch bei vorhandenem Elternnachweis mit dem Formblatt! 

– bei engem Kontakt mit einer infizierten Person: 3-5 Tage nach dem Kontakt testen und das Formblatt ausfüllen. (Infos vom Gesundheitsamt).

Quarantäne & Freitestung:

Ihr Kind wurden positiv getestet: 10 Tage Quarantäne – umgehend im Sekretariat melden!

Die Quarantäne gilt ab Zeitpunkt der ersten positiven Testung, entweder per Schnelltest in der Schule oder der Teststelle oder per PCR-Test. Wenn Sie Symptome haben, gilt die Quarantäne ab dem ersten Auftreten der Symptome, wenn Sie innerhalb von 48 Stunden einen Test machen (sonst gilt der Zeitpunkt der Testung).

Ein Schnelltest einer offiziellen Teststelle ist ausreichend, um sich in Quarantäne zu begeben. Allerdings gilt aktuell für den Nachweis des Genesenenstatus nur ein positiver PCR-Test. Hinweis: Wenn Sie vorher einen positiven Schnelltest in einer Teststelle gemacht haben, zählt der Tag des Schnelltests als erster Tag der Quarantäne, auch wenn danach ein PCR-Test durchgeführt wird. Testergebnisse müssen mindestens einen Monat lang aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden. Sie erhalten keinen Quarantänebescheid vom Gesundheitsamt, als Nachweis der Quarantäne zählt ein positives bzw. negatives Testergebnis, das Sie von der Teststelle, dem Hausarzt oder dem Labor bekommen haben.


Quarantäne endet automatisch nach 10 Tagen. 


Wurde vom Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet, die von den hier genannten Fristen abweicht, gilt die Quarantäne wie vom Gesundheitsamt angeordnet (Vorrang vor Quarantäne-Verordnung NRW).


Freitestung für Personen, die positiv getestet wurden: Test ist frühestens ab dem 5. Tag der Quarantäne möglich.


Der Test kann ein PCR-Test oder offizieller Schnelltest einer Bürgerteststelle sein.


Weisen Sie bei der Terminvereinbarung darauf hin, dass dieser Test für eine Freitestung be-  nötigt wird. Legen Sie bei dem Testtermin das positive Testergebnis vor. Dann kann die Abrechnung gemäß Coronavirus-Testverordnung des Bundes erfolgen und der Test ist für Sie kostenlos. 


Ist der Test negativ, können Sie die Quarantäne beenden. Sie müssen den negativen Testnachweis für mindestens einen Monat aufbewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzeigen sowie der Schule (Sekretariat) vorlegen. (Infos vom Gesundheitsamt).

Kopiergeld: 

Der Betrag für das diesjährige Kopiergeld einschließlich Medienkosten ist laut Schulkonferenzbeschluss wieder 15,- €. Das Geld wird vom Klassenlehrer*in eingesammelt. Bitte geben sie es ihrem Kind schon in der ersten Schulwoche mit.

Die Schulleitung

J. Elstrod / A. Wolf / S. Miesler


Schulbrief zum Schuljahresende
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